- International Financial Reporting Standards (IFRS)
- früher: IAS (International Accounting Standards), sind internationale Rechnungslegungsgrundsätze, die vom ⇡ International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Sie sind ab 2005 von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen in der EU bei der Erstellung des Konzernabschlusses zu befolgen. Die IFRS schließen die von der Vorgängerorganisation des IASB, dem International Accounting Standards Committee (IASC), veröffentlichten IAS mit ein und werden daher in der momentanen Übergangsphase als IAS/IFRS bezeichnet. Sie orientieren sich grundsätzlich an den amerikanischen Bilanzierungsgrundsätzen (⇡ US-GAAP), mit denen sie im Rahmen eines fortlaufenden Prozesses harmonisiert werden.- Rechnungslegung nach IFRS: Grundbestandteile der Rechnungslegung nach IFRS sind Bilanz (Balance Sheet), Gewinn- und Verlustrechnung (Income Statement), Kapitalflussrechung (Cashflow Statement), Erläuterungen (Notes) und ergänzende Aufstellungen (Supplementary Schedules). Konzeptionelle Grundlagen sind im ⇡ Framework niedergelegt. Zu Unterschieden im Vergleich zur deutschen Rechnungslegung vgl. ⇡ Jahresabschluss, ⇡ Kapitalflussrechnung, ⇡ Lagebericht, ⇡ Publizität. Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Jahresabschluss, der durch Rechenschaftslegung der Geschäftsführung (Informationsfunktion) und durch die Ermittlung eines unter Beachtung des ⇡ Vorsichtsprinzips als ausschüttungsfähig geltenden Gewinns geprägt wird, steht bei der Rechnungslegung nach IFRS die investororientierte Informationsfunktion (Fair Presentation) im Vordergrund.- Weitere wesentliche Unterschiede: Nicht der Einzel-, sondern der Konzernabschluss steht im Vordergrund; strenge Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz (⇡ Maßgeblichkeitsprinzip). Diese konzeptionellen Unterschiede zeigen sich in vom HGB abweichenden Detailregelungen der IFRS; beispielhaft seien genannt (1) bez. des Bilanzansatzes: Selbsterstellte ⇡ immaterielle Wirtschaftsgüter (IFRS: Aktivierungspflicht, wenn wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich und zuverlässig zu bestimmen; HGB: Aktivierungsverbot); Aufwandsrückstellungen (IFRS: Passivierungsverbot; HGB: teilweise Passivierungsverbot, teilweise Passivierungswahlrecht; vgl. ⇡ Rückstellungen); (2) bez. der Bewertung: Wertpapiere des ⇡ Umlaufvermögens (IFRS: Tageswert, also Abkehr vom Anschaffungskostenprinzip; ggf. also Ausweis unrealisierter Gewinne; vgl. ⇡ Realisationsprinzip; HGB: Anschaffungskosten, ⇡ Niederstwertprinzip); ⇡ Herstellungskosten bei Bewertung der Vorräte (IFRS: Vollkostenansatz; HGB: Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenansatz); ⇡ Valutaschulden (IFRS: Bewertung zum Stichtagskurs, ggf. Ausweis nicht realisierter Gewinne; HGB: Briefkurs am Zugangstag, Höchstwertprinzip; (3) bez. Ausweis: IFRS geht über die Offenlegungspflicht des HGB hinaus (z.B. umfangreichere Erläuterungspflichten; Segmentberichterstattung, vgl. ⇡ Segment-Bilanz; Kapitalflussrechnung obligatorisch.- Da die handelsrechtliche Bilanzierung eine Vielzahl von Wahlrechten einräumt, haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, einen weitgehend IFRS-konformen Jahresabschluss zu erstellen. Einige Unterschiede nach IFRS und HGB sind nach dem gegenwärtigen Stand allerdings nicht zu beseitigen.- Vgl. auch ⇡ IASB, ⇡ Internationale Rechnungslegung.- Weitere Informationen unter www.iasb.org.
Lexikon der Economics. 2013.